NIS2 wird in der Praxis als „N-I-S zwei“ ausgesprochen. Die Abkürzung steht für „Network and Information Security“, die „2“ verweist auf die zweite Generation der EU-Richtlinie. Auf Deutsch heißt sie „NIS-2-Richtlinie“ oder „Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“.
Die Abkürzung NIS2 begegnet vielen Unternehmen und Fachleuten derzeit in offiziellen Dokumenten, Pressemitteilungen und branchenspezifischen Leitfäden. Direkt gefragt: NIS2 wird üblicherweise als „N-I-S zwei“ ausgesprochen. Der Name steht für die zweite Generation der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, die insbesondere für Banken, Finanzdienstleister und viele weitere Branchen bedeutende Pflichten nach sich zieht.
- NIS2 wird „N-I-S zwei“ ausgesprochen, im Englischen „N-I-S two“.
- NIS steht für „Network and Information Security“.
- Im Deutschen ist die geläufige Bezeichnung „NIS-2-Richtlinie“.
Wie spricht man NIS2 aus?
In Fachkreisen wie im Alltag spricht man NIS2 meist als einzeln artikulierte Buchstaben „N-I-S“ gefolgt von „zwei“ im Deutschen oder „two“ im Englischen aus. Dadurch bleibt die ursprüngliche Abkürzung in beiden Sprachen erhalten und es entstehen keine Missverständnisse, wie sie bei der Aussprache als Wort möglich wären. Es gibt zwar keine europaweit amtliche Vorgabe, doch diese Aussprache hat sich als Standard etabliert und wird auch in Fachpräsentationen, Medien und bei Behörden so verwendet. „N-I-S zwei“ ist somit die empfohlene Sprechweise für deutschsprachige Unternehmen.
Was bedeutet NIS2?
NIS2 ist die Kurzform für die zweite Generation der Network and Information Security-Richtlinie der Europäischen Union. Die Ursprungsabkürzung „NIS“ stammt aus dem Englischen und steht für „Network and Information Security“, was auf Deutsch als „Netzwerk- und Informationssicherheit“ übersetzt wird. Die Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitlich hohes Niveau der Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der gesamten EU sicherzustellen.
Wie lautet der englische Name der NIS2-Richtlinie?
Im offiziellen Kontext wird die Richtlinie im Englischen oft mit ihrem vollständigen Namen bezeichnet: „Directive (EU) 2022/2555 on measures for a high common level of cybersecurity across the Union“, in der Fachöffentlichkeit jedoch regelmäßig als „NIS2 Directive“. Während sich „NIS2“ explizit auf „Network and Information Security“ bezieht, steht der Wortlaut „Directive“ für die rechtliche Einordnung als EU-Richtlinie. „NIS2 Directive“ ist somit die übliche englische Kurzbezeichnung für alle Themen rund um die zweite Regulariengeneration auf EU-Ebene.
Wie heißt NIS2 auf Deutsch?
Im deutschen Sprachraum ist die gebräuchlichste Form „NIS-2-Richtlinie“. Offiziell handelt es sich um die „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“, sie findet sich aber in der Fachkommunikation als „Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“ oder einfach als NIS-2-Richtlinie wieder. Diese Begriffe sind in offiziellen Dokumenten, Fachartikeln und Unternehmenspublikationen zu finden und dienen dazu, die Richtlinie eindeutig und verständlich darzustellen.
Wofür steht die Zahl 2?
Die „2“ im Namen NIS2 kennzeichnet die zweite Generation der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit. Damit wird klargestellt, dass es sich um eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (meist rückwirkend NIS1 genannt) handelt. Die Anpassung war notwendig geworden, weil digitale Bedrohungen und Angriffe stetig zunahmen und die ersten Vorgaben der EU von 2016 an vielen Stellen nicht mehr ausreichten.
Was hat NIS2 mit dem Finanzsektor zu tun?
Der Finanzsektor, insbesondere Banken und Finanzdienstleister, fällt ausdrücklich in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie. Ziel ist es, gerade in kritischen Infrastrukturen das Schutzniveau anzuheben und Meldepflichten einzuführen, um frühzeitig auf Cyberangriffe zu reagieren. Österreichische Unternehmen müssen daher prüfen, ob sie unter die Regelungen fallen und welche organisatorischen und technischen Anpassungen umzusetzen sind.
Typische Probleme bei der Begriffsnutzung
In der Praxis führt die unterschiedliche Verwendung der Begriffe zu Unsicherheit: Nicht immer ist klar, ob von der englischen Abkürzung NIS2, dem typischen englischen Richtliniennamen „NIS2 Directive“, der deutschen Kurzfassung „NIS-2-Richtlinie“ oder den jeweiligen offiziellen Bezeichnungen gesprochen wird. Für Unternehmen und deren Berater empfiehlt es sich, die Formulierung einheitlich zu verwenden und korrekte Übersetzungen in der internen und externen Kommunikation zu etablieren.
Aktuelle Entwicklungen rund um NIS2
Mit der Überarbeitung 2023 wurde die NIS2-Richtlinie durch die EU verschärft. Wesentliche Erweiterungen betreffen den nun deutlich erweiterten Kreis der betroffenen Unternehmen sowie verschärfte Anforderungen an Risikomanagement und Meldeprozesse. Gerade Banken und Unternehmen mit systemischer Relevanz müssen sich verstärkt dem Thema Cybersicherheit widmen.[3]
Fazit: Einheitliche Benennung bringt Klarheit und Rechtssicherheit
Die klare Aussprache und einheitliche Bezeichnung der NIS2-Richtlinie sind für Unternehmen, Behörden und deren Berater in Österreich von besonderer Bedeutung. Wer auf aktuelle Sicherheitspflichten in der EU Bezug nimmt, sollte auf die offiziell empfohlenen Kurz- und Langformen achten. „N-I-S zwei“ sowie „NIS-2-Richtlinie“ haben sich dafür als Standard etabliert und stehen für moderne Cybersicherheit auf europäischer Ebene. Insbesondere Finanzunternehmen und KMU sollten sich mit den Grundlagen, Begrifflichkeiten und Auswirkungen dieser Direktive auseinandersetzen – auch, um künftig rechtssicher und compliant zu agieren.
Quellen
[3] NIS2: Was Sie über die neue EU-Richtlinie wissen sollten (Handelsblatt, 2023-10-16)



















